Ausschüsse


Das Studierendenparlament besteht aus dem Präsidium und verschiedenen Ausschüssen. In der ersten Sitzung einer neuen Legislatur (Konstituierende Sitzung) werden die Ausschüsse gewählt. Folgende Ausschüsse sind in der Satzung des Studierendenparlaments vorgeschrieben: Haushaltsausschuss, Satzungsausschuss, Öffentlichkeitsausschuss, Kontaktausschuss und Personalausschuss. Während einer Legislatur besteht auch die Möglichkeit neue Ausschüsse ins Leben zu rufen. So gab es, z. B. in der Vergangenheit folgende Ausschüsse: Sanktionsausschuss und Corona-Sonderkommission. 

Haushalts­ausschuss


Der Haushaltsausschuss ist für die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben der HWVO zuständig. Er prüft die Finanzen des AStA und der Fachschaftsvertretungen und berichtet dem Studierendenparlament darüber. Zudem gibt er eine Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplan ab, sobald dieser vom AStA eingereicht wurde um dem Studierendenparlament die Entscheidungsfindung zu erleichtern.

Satzungs­ausschuss


Der Satzungsausschuss beschäftigt sich im speziellen mit den ganzen Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft und den Fachschaftsvertretungen. Er prüft und ändert diese um sie danach dem Studierendenparlament zur Abstimmung vorzulegen.

Öffentlichkeits­ausschuss


Der Öffentlichkeitsausschuss kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit des Studierendenparlaments. Er informiert die Studierendenschaft über Beschlüsse und hochschulpolitische Themen und trägt bei Rückfragen zur Klärung bei. Um die Ziele zu erreichen, bedient sich der Kommunikationsausschuss einer Website, Social-Media-Profilen und anderen Hilfsmitteln.

Kontakt­ausschuss


Der Kontaktausschuss hält den Kontakt zu den anderen Gremien der Hochschule und der Studierendenschaft. Er nimmt an Sitzungen der anderen Gremien, beispielsweise der Fachschaftsvertretungen oder des AStA, teil und erstattet dem Studierendenparlament Bericht darüber.

Personal­ausschuss


Der Personalausschuss schreibt offene Stellen des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) aus und führt entsprechend Bewerbungsgespräche. Er informiert das gesamte StuPa auf den Sitzungen und übermittelt so ein Gesamtbild über die Bewerberinnen & Bewerber.

Darlehens- und Härtefall­ausschuss


Der Darlehens- und Härtefallausschuss wird vom Studierendenparlament gewählt. Jedoch dürfen in diesem Ausschuss Mitglieder sein, die nicht Teil des Studierendenparlaments sind. Ausgenommen vom Darlehens- und Härtefallausschuss sind im AStA die Referent*innen für Soziales und Integration sowie der Finanzreferent und der Vorsitzende.